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Fragen und Antworten

Frage 1: Ist eine bauaufsichtliche Zulassung für Wohnungslüftung erforderlich?

Antwort: Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Gesetzgeber (Landesbauordnungen der Länder) gefordert und dient der Sicherheit von Bauwerken sowie der Gefahrenabwehr und damit in Verbindung stehender Aspekte. Verkürzt könnte man die Zulassung auch als ein Instrument zum Verbraucherschutz bezeichnen. Mechanische Be- und Entlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung (Wohnungslüftung) gelten als nicht geregelte Bauprodukte, wenn die Wärmerückgewinnung den nach EnEV 2002 erforderlichen Berechnungen zugrunde gelegt wird. Als nicht geregelte Bauprodukte benötigen sie neben einer CE-Kennzeichnung ein Ü-Zeichen (Übereinstimmungsnachweis) und eine bauaufsichtliche Zulassung. Sofern Produkte für die dies erforderlich ist, ohne Ü-Zeichen verwendet werden, ist dies eine Ordnungswidrigkeit gemäß LBO; deren Ahndung in der Zuständigkeit der jeweiligen obersten Bauaufsichtsbeörde liegt.

Kurz gesagt ist die bauaufsichtliche Zulassung wie eine Zulassung/TÜV bei einem Kfz. Preisliche Unterschiede bei nicht zugelassenen Geräten verhalten sich ähnlich. Autos ohne TÜV sind in der Regel günstiger.


Frage 2: Für welche Wandstärken eignet sich M-WRG?

Antwort: In der Unterputzversion für Wandstärken von 24 bis 36,5 cm (Steinmaß, ohne Putz). Zusätzlicher Wandaufbau (u.a. durch Dämmung) ist jederzeit möglich. Andere Anforderungen auf Anfrage. Beim Aufputzgerät sind Sie völlig flexibel.


Frage 3: Muss in jedem Raum ein M-WRG - Lüftungsgerät eingebaut werden?

Antwort: Da es sich um ein dezentrales System handelt, prinzipiell ja. Es macht jedoch wenig Sinn, jeden Nebenraum zu belüften. Wir empfehlen in Wohn- und Esszimmer, Schlafräumen, Kinderzimmern, Arbeitszimmer und ggf. Hobbyräumen unsere Geräte einzusetzen. Für die Küche empfehlen wir eine Umlufthaube oder eine Ablufthaube mit doppeltem Mauerkasten für druckneutrale Betriebsweise. Im außenliegenden Bad ist ein Einsatz im Schutzbereich III nach DIN VDE 0100 möglich.


Frage 4: Wie viele M-WRG - Lüftungsgeräte benötigt ein Einfamilienhaus?

Antwort: Die Stückzahl ist abhängig von Anzahl und Größe der Räume, die mit M-WRG ausgerüstet werden sollen. Im Einzelfall kann die Auslegung bei Vorliegen der erforderlichen Daten (Haustyp, Grundrisse mit Wohnflächenangaben, Ansichten, Schnitte, Lageplan, Dichtheitsnachweis vorgesehen) von uns vorgenommen werden. Sie können jedoch wie folgt überschlägig rechnen: Pro 20 bis 30 m² Wohnfläche ein M-WRG- Lüftungsgerät (Nutzungsart entscheidend u.a. Wohnzimmer oder Schlafzimmer in Bezug auf den Schalldruckpegel Gerät). In einem typischen Einfamilienhaus werden somit meistens 4 - 6 Geräte benötigt.


Frage 5: Welche Luftleistungen sind bei M-WRG verfügbar?

Antwort: Das Standardgerät M-WRG-S verfügt über 3 Leistungsstufen, eingestellt auf 15, 30 und 60 m³/h [Leistungsbereich 15 - 100 m³/h] . Beim Komfortgerät M-WRG-K sind Luftleistungen von 15 bis 100 m³/h in zehn Stufen einstellbar. Werden bei M-WRG-S kundenspezifisch andere als die voreingestellten Luftleistungen erforderlich, können wir diese wunschgemäß vor Auslieferung werkseitig programmieren (im Bereich von 15 bis 100 m³/h). Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, falls erforderlich.


Frage 6: Kann man eine Querlüftung (Sommerlüftung) mit M-WRG realisieren?

Antwort: Das Komfortgerät M-WRG-K verfügt über ein automatisches Lüftungsprogramm welches die Zu- und Abluft mit unterschiedlichen Leistungsstufen (von 15 bis 100 m³/h) zu einstellbaren Zeiten ansteuern läßt.

Beispiel: Bei warmen Sommertagen (die Luft ist außen wärmer als innen) ist Tagsüber der Effekt der Wärmerückgewinnung erwünscht, da die zugeführte Luft mit der abgeführten Luft abgekühlt wird.

Nachts, wenn die Außentemperatur kühler ist als die Innentemperatur, kann das Komfortgerät so eingestellt werden, daß ab einer gewünschten Uhrzeit nur Zuluft oder Abluft in einer höheren Stufe läuft, welches dann den Effekt hat, daß die Wärmerückgewinnung ausgeschaltet wird. Mit unterschiedlicher Einstellung der Geräte kann somit eine Querlüftung erzeugt werden, welches die kalte Außenluft direkt einströmen läßt.


Frage 7: Was ist unter elektrischem Wirkungsverhältnis zu verstehen?

Antwort: Das elektrische Wirkungsverhältnis ist das Verhältnis der rückgewonnenen Wärmeenergie zur eingesetzten elektrischen Energie einschließlich der Verbräuche aller elektrischen Verbraucher (u.a. Regelung).


Frage 8: Warum kann ein vermeintlich durchschnittlicher Wärmebereitstellungsgrad (z.B. 73 %) ein äußerst wirksames und energiesparendes Lüftungsgerät kennzeichnen?

Antwort: Entscheidend ist nicht allein der Wärmebereitstellungsgrad sondern das elektrische Wirkungsverhältnis, welches die Leistungsaufnahme des Gerätes, unter Berücksichtigung des Einganges aller elektrischen Verbraucher (u.a. auch Regelung) einbezieht. Bei M-WRG sprechen wir von 73 % Wärmebereitstellungsgrad und einer Leistungsaufnahme (mit allen Verbrauchern) für zwei energiesparende EC-Gleichstrommotore (Dauerbetrieb im empfohlenen Luftvolumenstrom von 30 m³/h unterstellt) von 5,2 W. Es ergibt sich ein elektrisches Wirkungsverhältnis von 21 (nachweisbar durch TÜV-Prüfbeleg). Das heißt mit einem Anteil elektrischer Energie werden 21 Anteile Wärmeenergie zurückgewonnen. Grundsätzlich gilt: Je höher das elektrische Wirkungsverhältnis, desto besser die Effizienz des Systems. Zum Vergleich: Bei einem modernen regenerativen Heizsystem wie der Grundwasserwärmepumpe sind Leistungsziffern (vergleichbar elektrisches Wirkungsverhältnis) von 4 bis 6 Stand der Technik. Sehr hohe Wärmebereitstellungsgrade haben zur Folge, dass bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode (gerade zu diesem Zeitpunkt ist der Einsatz am wichtigsten) das Gerät nicht uneingeschränkt wirksam be- und entlüften kann. Wegen Vereisung des Wärmeübertragers bewegt es sich oft im Umluft- oder Abluftbetrieb, benötigt unter Umständen zusätzliche Energie bzw. muss ganz abgeschaltet werden. Dies widerspricht der eigentlichen Einsatzbestimmung.


Frage 9: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den Wärmebereitstellungsgrad einer Wohnraumlüftung oder eine verminderte Luftwechselrate nach EnEV anrechnen lassen zu können?

Antwort:

1. Nachweis der Dichtheit des Wohngebäudes („Blower-Door“ - Verfahren, max. 1,5 Luftwechsel pro Stunde)

2. In der Lüftungsanlage darf die Zuluft nicht unter Einsatz von elektrischer oder aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie gekühlt werden.

3. Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.


Frage 10: Was versteht man unter Luftwechsel 0,4 1/h?

Antwort: Das Verhältnis von zugeführter Frischluftmenge im Vergleich zum zu belüftenden Volumen. 0,4-facher Luftwechsel bedeutet also, das Raumvolumen wird in einer Stunde 0,4 mal ausgetauscht.


Frage 11: Wer plant ein M-WRG-System?

Antwort: In der Regel das Planungsbüro für Haustechnik oder das Architekturbüro. Wir stehen gerne mit gerätespezifischen Herstellerdaten und Beratung zur Verfügung.


Frage 12: Wie kann der Planer in der Energiebedarfsberechnung M-WRG einrechnen?

Antwort: Wohnungslüftung wird in der Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes berücksichtigt. Es ist empfehlenswert Lüftungsanlagen nach DIN 4701-10 energetisch berücksichtigen zu lassen. Hier können, im Vgl. zur Berücksichtigung nach DIN V 4108-6, genaue Daten der Hersteller einfließen und entsprechend bessere Werte für die Anlagentechnik (Detailliertes Verfahren) und damit auch für die Jahresprimärenergiebilanz erzielt werden.


Frage 13: Wo werden die Geräte im Wohnraum angeordnet?

Antwort: M-WRG muss an der Innenseite einer Außenwand montiert werden. Wir empfehlen die Geräte an einer Fensterwand und möglichst hoch im Raum anzuordnen. Die verbrauchte, warme Luft sammelt sich bekanntlich im oberen Bereich und kann so effektiv abgeführt werden. Das Gerät sollte, unter Berücksichtigung der Statik ca. 30 cm unterhalb der Decke angebracht werden.


Frage 14: Kann M-WRG auch als Deckengerät eingesetzt werden?

Antwort: Nein. Das Gerät ist für den Wandeinbau (vertikal) vorgesehen. Eine ordnungsgemäße Ausbringung des eventuell an sehr kalten Tagen anfallenden Kondensates wäre bei Deckenmontage nicht gegeben. Der Rücklauf des Kondensates kann Motore und die Elektronik zerstören. Jegliche Gewährleistung wird dahingehend von uns abgelehnt.


Frage 15: Darf man das M-WRG - Lüftungsgerät durch Vorhänge verdecken bzw. in einen Schrank einbauen?

Antwort: Damit die Wirksamkeit von Zu- und Abluftvolumenstrom des M-WRG - Lüftungsgerätes jederzeit ordnungsgemäß und in vollem Umfang gewährleistet ist, sind ein „Verhängen“ oder Verdecken der Geräte durch Gardinen, Vorhänge, etc. bzw. Verstellen durch Gegenstände (u.a. Schränke) zu vermeiden. Es ist auch nicht empfehlenswert, aus optischen Aspekten Geräte in geschlossene Gegenstände (u.a. Schränke) einzubauen. Sie verlieren unter Umständen die volle Funktionsfähigkeit.


Frage 16: Kann es durch nebeneinanderliegende Luftaus- bzw. Lufteintrittsgitter beim M-WRG (raumseitig) zu Vermischungen von Abluft und Zuluft kommen?

Antwort: Aus konstruktiver Erfordernis heraus liegen Luftaus- und Einströmöffnung an der Innenfassade nebeneinander. Durch das Einströmen der Zuluft im Vergleich zum Absaugen (Staubsaugereffekt) wird eine Vermischung der Luftströme praktisch vermieden. Dies wurde beim TÜV-Süd-Bayern begutachtet und ist mit einer fotografischen Dokumentation nachweisbar


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Frage 17: Wer installiert M-WRG?

Antwort: In der Regel der Elektriker oder eine ausführende Heizungs- und Lüftungsbaufirma. Bei Unterputzeinbau empfiehlt es sich, dass die Mauerkästen (Montageset M-WRG-M) bereits in der Rohbauphase vor dem Verputzen gesetzt werden. Die eigentlichen Geräte können dann bequem zum gewünschten Zeitpunkt geordert werden.


Frage 18: Welches Eigengeräusch hat M-WRG ?

Antwort: In der empfohlenen Grundlüftungsstufe für Dauerbetrieb (15 m³/h) ist M-WRG mit 15,5 dB (A) (10 m², Unterputz) nahezu nicht hörbar. Das Gerät kann damit auch in Schlafräumen eingesetzt werden.

20 db(A) wie Ticken einer leisen Uhr sehr leise
30 db(A) wie Flüsterton leise
40 db(A) wie normale Wohngeräusche normal
50 db(A) wie Unterhaltungsgespräch normal
60 db(A) wie Bürolärm laut
70 db(A) wie PKW, Entfernung ca. 5m laut
80 db(A) wie starker Straßenlärm sehr laut
90 db(A) wie Autohupe sehr laut
100 db(A) wie Stopstrasse mit LKW-Verkehr unerträglich
120 db(A) wie Flugplatznähe unerträglich


Frage 19: Können alle M-WRG - Lüftungsgeräte einer Wohnung oder eines Hauses von zentraler Stelle aus (u.a. Diele) gesteuert werden bzw. ist eine Einbindung in die Hausautomation (u.a. EIB) möglich ?

Antwort: Ja! Link zur Infoseite.


Frage 20: Gibt es durch das Lüften mit M-WRG Zugerscheinungen?

Antwort: Empfindungen sind subjektiven Ursprungs, können zwischen einzelnen Personen stark voneinander abweichen und sind deshalb nur sehr schwer mess- bzw. vergleichbar. Untersuchungen haben gezeigt, dass es bei richtiger Planung einer Wohnraumlüftung zu keinen Zugerscheinungen kommt.


Frage 21: Welche Wartung muss bei M-WRG durchgeführt werden?

Antwort: Es sind regelmäßige Filterwechsel und ggf. eine Reinigung des Wärmeübertragers vorzunehmen. Die handlich, kompakten Rundfilterpatronen zeichnen sich durch eine vergleichsweise sehr große wirksame Filterfläche (0,12 bis 0,36 m²) und damit auch hohe Standzeit aus. Unter Berücksichtigung der Hygienerichtlinie für raumlufttechnische Anlagen (VDI 6022) sollten die Filter, unabhängig von ihrem Zustand, mindestens einmal pro Jahr ausgetauscht werden. Die Filterpatronen sind mit Schnellverschlüssen im Gerät fixiert und können mit wenigen Handgriffen gewechselt werden. Da auch die Abluft gefiltert wird, ist eine Verschmutzung des Wärmeübertragers weitgehend auszuschließen. Der Wärmeübertrager kann im Bedarfsfall mit fließendem Wasser ggf. unter Verwendung eines Spülmittels gereinigt werden.


Frage 22: Weshalb werden Zuluft und Abluft gefiltert ?

Antwort: Zum einen, um zu verhindern, dass Verunreinigungen der Außenluft in das Wohngebäude gelangen. Andererseits ist das Lüftungsgerät selbst vor Verunreinigung zu schützen (u.a. Motore, Wärmeübertrager, elektronische Komponenten).

Untersuchungen haben gezeigt, dass sich Verunreinigungen wie Rußpartikel, Rauch, Metallstaub, Pollen, Viren und Bakterien in der Luft befinden. Die Partikelgrößen variieren in Größen unter 1 µm bis zu Fasern, Laub und Insekten. Viele dieser Stoffe können Allergien bis hin zu Atemwegserkrankungen auslösen. Deshalb ist es wichtig, die Möglichkeit der Luftreinigung durch einen entsprechenden Filter auch zu nutzen.


Frage 23: Welches Schalldämmvermögen weisen

die M-WRG - Lüftungsgeräte auf ?

Antwort: M-WRG hat eine Elementnormschallpegeldifferenz D n,e,w von 50 dB. Mit erhöhten Schalldämmmaßnahmen ist ein D n,e,w –Wert von 53 dB im Betriebszustand erzielbar. Im Einzelfall hilft es uns für Ihre Lösung grundsätzlich weiter, wenn Sie uns die Schalldämmanforderungen Ihres Objektes konkret benennen (Schallschutzklasse Fenster, Lärmpegelbereich). Wir beraten Sie gerne.


Frage 24: Wieviel Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Erdgas kann man mit M-WRG sparen ?

Antwort: Dies ist abhängig vom Gebäude (u.a. luftdichte Gebäudehülle), vom geographischen Standort des Gebäudes, der Güte der Heizungsanlage und dem wohl wichtigsten Einflussfaktor, dem Nutzerverhalten.

Sie können grob von ca. 30 Litern Heizöl- bzw. Kubikmeter Erdgaseinsparung pro Gerät und Jahr ausgehen. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche = 130 m² sind dies ca. 150 l bzw. m³ pro Jahr.


Frage 25: Wie sieht es mit der Amortisationszeit aus ?

Antwort: Eine sichere Beurteilung der Amortisationszeit ist nicht ohne weiteres möglich. Die Einflussfaktoren sind vielgestaltig (u.a. geografischer Standort des Wohngebäudes, luftdichte Gebäudehülle vorhanden, Güte der Heizungsanlage, Gewährung von Förderung und KfW-Darlehen, Entwicklung der Primärenergiepreise (u.a. Öl, Gas) und vielleicht wichtigster Einflussfaktor das Nutzerverhalten). Unter Berücksichtigung derzeit geltender Preise, positiver Entwicklung der Einflussfaktoren und einer möglichen Förderung für M-WRG von ca. 50 % verbliebe für ein typisches EFH von 140 m² (5 Geräte) ein Restbetrag von etwa € 2.000, der mit einer jährlichen Heizkosteneinsparung von ca. 150 Liter bzw. Kubikmeter Erdgas gegengerechnet werden müsste. Hieraus wird ersichtlich dass M-WRG nicht über das Wirtschaftlichkeitsargument verkauft wird. Die Heizkosteneinsparung wirkt höchstens unterstützend. Aber es gibt Argumente, die sehr deutlich für eine Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sprechen. Hier sind u.a. zu nennen die wirtschaftliche Erreichung des Niedrigenergiehauses und gleichzeitige Sicherung der Mindestluftwechsel, Vermeidung von Feuchteschäden an der Bausubstanz (Schimmel), Wohnkomfort in neuer Dimension (zugfrei, permanent verfügbare, wohltemperierte Frischluft), Vermeidung von Außenlärmbelästigung beim Lüften, Sicherheit vor Einbruchgefahr durch gekippte Fenster, Heizenergie- und CO²-Einsparung. Weitere Informationen finden Sie auch unter „Systemlösung M-WRG“.


Frage 26: Darf M-WRG in Räumen mit raumluftabhängigen Feuerungsstätten eingesetzt werden ?

Antwort: Grundsätzlich ja. Es darf im Raum, unter Berücksichtung der luftdichten Gebäudehülle, kein größerer Unterdruck als 4 Pa erzeugt werden, um keine Rauch- oder Verbrennungsgase in die Wohnräume „zu ziehen“. Wir empfehlen auf jeden Fall bereits während der Planungsphase mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger Kontakt aufzunehmen.


Frage 27: Gibt es bei M-WRG Kondensatausfall ?

Antwort: Bei üblichen Wohnraumtemperaturen und Wohnraumfeuchten ist es an sehr kalten Tagen innerhalb der Heizperiode möglich, dass Kondensat austritt. Dieses wird mittels eines Kondensatleitrahmens über die Abluft nach außen abgeführt – es ist also kein Kondensatauffang erforderlich. Mit vielen Möglichkeiten bei der Gestaltung der Fassade (Zuluft- und Fortluftgitter bzw. Ein- und Auslas) wird verhindert, dass Kondenswasser an der Fassade abläuft.


Frage 28: Kann es durch die Nähe von Außen- und Fortluftöffnung (Außenfassade) zu einer Vermischung von Frischluft und Fortluft kommen ?

Antwort: Nach Rücksprache mit dem TÜV-Südbayern ist dies praktisch auszuschließen. Zum einen wird die Fortluft in einem Strahl regelrecht „ausgestoßen“ und die Frischluft in einem sehr engen Bereich allseitig angesaugt. Andererseits gibt es fast immer natürliche Luftbewegung an der Fassade, die einer unmittelbaren Vermischung entgegenwirkt. Dies wurde beim TÜV-Bayern begutachtet und ist mit einer fotografischen Dokumentation nachweisbar.

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Frage 29: Wie hoch sind die Stromkosten eines M-WRG - Lüftungsgerätes?

Antwort: Sehr niedrig. Ausgehend von Dauerbetrieb während der Heizperiode von Oktober bis April (185 Tage pro Jahr, 24 Stunden/Tag, empfohlener Luftvolumenstrom von z. B. 15 m³/h (raumgrößeabhängig), Bruttopreis Strom Bsp.: 0,159 €/ kWh (Stand Januar 2003, Tel.: 0180-2/660 660) betragen die Stromkosten nur ca. 3 € pro Jahr ! Die Leistungsaufnahme für zwei Motore beträgt nur 3,8 Watt !


Frage 30: Ist M-WRG auch für Altbausanierungen geeignet?

Antwort: Ja, hervorragend ! Es sind keine Lüftungsleitungen erforderlich. Zudem können wir Ihnen speziell für die Altbausanierung ein Aufputzgerät anbieten. Es sind nur zwei Kernbohrungen Ǿ 120 mm und die elektrische Zuleitung pro Gerät vorzusehen.


Frage 31: Kann M-WRG zur Bautrocknung eingesetzt werden ?

Antwort: Ja. Nach Fertigstellung des Wohnbaus, der noch tausende Liter Feuchte enthält, wird die sogenannte „Trockenheizungszeit“ durch permanenten Luftaustausch von 2-3 Jahren auf wenige Monate verringert. Die M-WRG - Lüftungsgeräte sollten hier vor Bezug mit höherem Luftvolumenstrom in Betrieb genommen werden bis wohnraumübliche Feuchtewerte erreicht sind. Danach sollte der Luftvolumenstrom auf den empfohlenen Luftvolumenstrom bzw. den gewünschten Bedarf eingestellt werden.


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