Fensterlüftung?

 |
Dipl-Phys. Johannes Werner, Ing.-Büro ebök, Tübingen aus „Qualitätssicherung Wohnungslüftung Anlage und Gebäudedichtheit“ |
„Die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert für den öffentlich-rechtlichen Nachweis in § 5 für Neubauten gleichzeitig eine dauerhaft luftundurchlässige Ausführung nach Stand der Technik wie auch eine Gebäudeausführung, so dass der für die Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“...
„Fensterlüftung allein kann die Anforderungen an den hygienischen Mindestluftwechsel im Winter nicht ausreichend erfüllen, da sie regelmäßige Aktivitäten der Nutzer erfordert. Die Grundlüftung benutzter Wohnräume muss jedoch auch bei zeitweiser Abwesenheit über Tag oder nachts gesichert sein. Eine zweimalige Stoßlüftung je Tag, wie sie von der Rechtssprechung als zumutbar angesehen wird, ist nicht ausreichend, langfristig gekippte Fenster sind ebenfalls nicht zielführend. Hieraus lässt sich schlussfolgern, dass Wohnungen ohne zusätzlich dosierbare Lüftungseinrichtungen für den Winterfall nicht dem Stand der Technik entsprechen. DIN 1946-6 fordert zur Grundlüftung einen Grundluftwechsel, je nach Wohnungsbelegung, zwischen 0,4 und 0,7 1/h...
Eine ausreichend von Wetter unabhängige Grundlüftung wird aber erst durch den Einsatz mechanischer Lüftung gesichert; dies bezeichne ich gegenwärtig als Stand der Technik.“
„Die primäre Dienstleistung einer Wohnungslüftungsanlage ist ein hygienisch einwandfreier und angenehm temperierter Raumluftzustand, eine wesentliche Nebenaufgabe ist oft die Reduktion des Energieverbrauchs.“...
...„Soll der Einsatz mechanischer Lüftungsanlagen sinnvoll sein, muss die Gebäudehülle ausreichend dicht sein“...
zurück
|