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Die M-WRG-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung erfüllt alle diese Anforderungen. Die Wärme aus der gefilterten Abluft wird über einen Wärmeübertrager zurückgewonnen und der kühleren Zuluft übertragen. Zur Energieeinsparung Vom gesamten Haushaltsenergiebedarf entfallen rund 79 % auf die Raumheizung. Oft mehr als die Hälfte davon wird durch falsches Nutzerverhalten beim Lüften und durch ungeeignete Lüftungseinrichtungen, also überwiegend zum Fenster hinausgelüftet. Durch eine bessere Temperaturregelung, durch Wärmedämmung und durch ein System zur Kontrollierten Wohnungslüftung lässt sich ein beträchtlicher Anteil Heizenergie einsparen. Je besser der Wärmeschutz wird, umso wichtiger wird die kontrollierte Wohnungslüftung, um Feuchte und Luftschadstoffe so energiesparend wie möglich abzuführen. Auch unter dem Aspekt CO2-Emissionen, die bekanntlich den Treibhauseffekt verstärken, ist eine Energieeinsparung sinnvoll. Der Energieverbrauch für die Raumheizung von Wohngebäuden macht ca. 25 % des Gesamtenergieverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland aus...
Auswirkung der Energieeinsparverordnung auf die Kontrollierte Wohnraumlüftung Die Energieeinsparverordnung legt maximale Werte für den Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden fest. Dabei wird erstmalig als ganzheitliche Betrachtung der eingebauten Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Brauchwarmwassererzeugung) der gleiche Stellenwert zugebilligt wie dem baulichen Wärmeschutz (Isolierung, Fenster, Dichtigkeit des Gebäudes). Dies hat zur Folge, dass der Bauherr und der Architekt mehr Freiheiten in der Planung der Wohngebäude haben. Die hygienischen Vorteile einer kontrollierten Wohnungslüftung werden auch im Nachweisverfahren und im Energiebedarfsausweis als zusätzliche Qualität sichtbar. Ein Wohngebäude mit kontrollierter Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung hat hygienische Vorteile und im Energiebedarfsausweis eine günstigere Klasse. Will der Bewohner die hygienischen Vorteile einer kontrollierten Wohnungslüftung nutzen, dann können die notwendigen Maßnahmen für den baulichen Wärmeschutz oft einfacher und preiswerter ausgeführt werden. Bauherr und Architekt/ Planer können selbst entscheiden, welchen Weg sie zur Erfüllung der gesetzlichen Zielvorgaben gehen. • Wärmeschutz Die individuellen Wünsche hinsichtlich des gewünschten Komforts und der Ausstattung fließen in eine individuelle Planung ein. Wenn der Bauherr und der Architekt sich für die Vorteile einer kontrollierten Wohnungslüftung entscheiden, dann sollte in jedem Fall das Nachweisverfahren für die Energieeinsparverordnung mit detaillierten Produktkennwerten (DIN V 4701-10) geführt werden. Gerade bei hohem thermischen und hygienischen Komfort sind die Geräte oft deutlich besser als die Standardwerte der DIN V 4701-10. Die Hersteller dieser Lüftungsgeräte helfen gerne mit detaillierten Daten. Somit kann vermieden werden, dass unnötig in zusätzlichen baulichen Wärmeschutz investiert wird. Weitere interessante Seiten: Fensterlüftung |
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