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Anmeldung von Bedenken gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B

Primärenergie- einsparung

Beurteilungs- kriterien für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätte -Wohnunslüftung -Dunstabzugs- haube

Wichtige Planungshinweise

EnEV – Stichpunkt Wohnungslüftung

Die folgenden Informationen beziehen sich auf mechanisch betriebene Lüftungsanlagen, Anforderungen an diese und Berücksichtigung im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Wir haben diese Infos und das naheliegende Umfeld zum besseren Überblick für Sie zusammengestellt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Irrtümer vorbehalten). Den Gesamtkontext und Details entnehmen Sie bitte der EnEV, der DIN V 4108-6, DIN 1946-6, DIN 18017-3 und der DIN V 4701-10 (Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen).

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) begrenzt bei Gebäuden mit normalen Innentemperaturen den Jahres-Primärenergiebedarf QP eines Gebäudes. Zur Bestimmung des Jahres-Primärenergiebedarfs müssen der Jahres-Nutzwärmebedarf des Gebäudes (Heizwärmebedarf Qh und Trinkwasserwärmebedarf Qtw) und die Aufwandszahl der Anlagentechnik ep bekannt sein (QP= (Qh + Qtw) x ep, siehe auch nachfolgend ... methodischen Hinweise ... DIN V 4701-10: 2001-02)).

Voraussetzungen für die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen...

Im Rahmen der Berechnung von Werten zur Errichtung von Gebäuden ist bei mechanischen Lüftungsanlagen die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig, wenn:

a) die Dichtheit des Gebäudes ... nachgewiesen wird (Blower Door-Test)

b) in der Lüftungsanlage die Zuluft nicht unter Einsatz von elektrischer oder aus fossilen Brennstoffen gewonnener Energie gekühlt wird und

c) der mit Hilfe der Anlage erreichte Luftwechsel...(dem Punkt Mindestluftwechsel) genügt

Dichtheit
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist...

Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
Wird eine Überprüfung der Anforderungen durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13 829 : 2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom – bezogen auf das beheizte Luftvolumen- bei Gebäuden...

- mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 1/h nicht überschreiten.

Das “Blower-Door”-Verfahren
Für die Anrechnung von Kontrollierter Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung im Rahmen der Ermittlung des Jahresheizwärmebedarfes nach EnEV ist der Nachweis der Luftdichtheit zu führen.

Was ist nun genau unter dem „Blower-Door“-Verfahren zu verstehen?
Mit diesem Verfahren kann der Nachweis der Luftdichtheit von Wohngebäuden geführt und Schwachstellen entdeckt werden. Zur exakten „Blower-Door“-Messung werden alle Räume im Gebäude geöffnet. Anschließend müssen alle möglichen Öffnungen nach außen geschlossen werden, wonach die Eingangstür mit der sogenannten „Blower-Door“ verschlossen wird. Nun wird über einen vorgegebenen Zeitraum ein Luftstrom in das Gebäude gedrückt oder abgesaugt und ein Über- oder Unterdruck von 50 Pa gehalten. Über entsprechende Messsysteme werden die Messwerte erfasst. Die anschließende Auswertung gestattet eine detaillierte Aussage über die Luftdichtigkeit des Wohngebäudes. Überschreiten die Werte die vorgegebene DIN-Richtlinie (Zulässiger Luftwechsel: 1,5 1/h, siehe oben), wird eine Leckageortung mittels Thermografiekamera oder Luftströmungsmessgeräten durchgeführt. Auf diese Weise erhalten Sie eine exakte Auswertung über eventuelle Undichtigkeiten in der Gebäudehülle und den Ansatz für die Nachbesserung.

Prüfstellen (u.a. TÜV, Ingenieurbüros), die das “Blower-Door”-Verfahren in Ihrer Nähe anbieten oder Unterstützung geben, finden Sie über das zuständige Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde bzw. im Internet unter dem Suchbegriff „Blower-Door“.


Mindestluftwechsel

Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese nachfolgenden Kriterien entsprechen.

Anforderungen an Lüftungseinrichtungen
Lüftungseinrichtungen in der Gebäudehülle müssen einstellbar und leicht regulierbar sein. Im geschlossenen Zustand müssen sie der nachfolgenden Tabelle genügen Soweit in anderen Rechtsvorschriften Anforderungen an die Lüftung gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn als Lüftungseinrichtungen selbsttätig regelnde Außenluftdurchlässe unter Verwendung einer geeigneten Führungsgröße eingesetzt werden.

Tabelle Klassen der Fugendurchlässigkeit...

Zeile
Anzahl der Vollgeschosse des Gebäudes
Klasse der Fugendurchlässigkeit nach DIN EN 12207-1: 2000-06
1
bis zu 2
2
2
mehr als 2
3

Die bei der Anrechnung der Wärmerückgewinnung anzusetzenden Kennwerte der Lüftungsanlagen sind nach anerkannten Regeln der Technik zu bestimmen oder den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen der verwendeten Produkte zu entnehmen. Es kann entweder mit Standardwerten der DIN V 4701-10 oder mit spezifischen Produktwerten (aus der bauaufsichtlichen Zulassung) gerechnet werden. Lüftungsanlagen müssen mit Einrichtungen ausgestattet sein, die eine Beeinflussung der Luftvolumenströme jeder Nutzeinheit durch den Nutzer erlauben. Es muss sichergestellt sein, dass die aus der Abluft gewonnene Wärme vorrangig vor der vom Heizsystem bereitgestellten Wärme genutzt wird.

Zur Berücksichtigung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind die methodischen Hinweise unter 4.1 der DIN 4701-10: 2001-02 zu beachten.

Als Heizperiode (tHP) gilt in der DIN V 4701-10 die Zeit, in der die Heizungs- oder auch eine eventuell vorhandene Lüftungsanlage zur Deckung des Normheizwärmebedarfs betrieben werden.

Der energetische Gewinn einer Lüftungsanlage wird in dieser Norm berechnet und in der Anlagenaufwandszahl ep berücksichtigt. Diese Norm geht in ihrer Energiebilanz davon aus, dass der Wärmerückgewinn einer Lüftungsanlage nicht im Jahresheizwärmebedarf berücksichtigt ist, sondern als Beitrag der Anlagentechnik (d.h. in DIN V 4108-6 ist hv = 0)


Energiebedarfsausweis

Für zu errichtende Wohngebäude sind die wesentlichen Ergebnisse der Berechnung nach EnEV in einem Energie-bedarfsausweis zu dokumentieren. Hierbei insbesondere die Werte des Transmissionswärmeverlusts, der Anlagen-aufwandszahl der Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung, des Endenergiebedarfs einzelner Energieträger und des Jahresprimärenergiebedarfs. In dem Ausweis ist auf die normierten Bedingungen hinzu-weisen. Der Energiebedarfsausweis...ist den nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen und Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten der Gebäude auf Anforderung zur Einsichtnahme zugänglich zu machen.

Beabsichtigt wird mit diesem Dokument Transparenz über Energiebedarfskennwerte und wesentliche Gebäude- und Nutzungsmerkmale für Käufer, Mieter, etc. zu erwirken und eine Vergleichbarkeit unter normierten Bedingungen zu anderen Wohnobjekten zu ermöglichen.

Neue Hygienerichtlinie VDI 6022

Bei Immobilien spielen Nachhaltigkeit, Lebenszyklus-Betrachtungen, Energieeffizienz und Wohlbefinden... zunehmend eine Rolle (Sonderausgabe HLH März 2002). Durch die Einführung der VDI Richtlinie 6022 ist erstmals ein Standard für die Wartung, Inspektion und Reinigung von Zu- und Abluftsystemen hinsichtlich der technischen Instandhaltung und vor allem für die hygienischen Wartungsanforderungen für RLT-Anlagen geschaffen worden... Das heißt, das raumlufttechnische Anlagen in regelmäßigen Abständen gewartet und gereinigt werden müssen.

„Die hygienische Inspektion des Kanalnetzes gestaltet sich in der Praxis oftmals sehr kompliziert, da die Kanalnetze meist nicht dafür ausgelegt wurden, zu einem späteren Zeitpunkt geprüft oder gar gereinigt zu werden. Selbst bei konsequenter Planung und Installation liegen die Kosten für eine Komplettreinigung eines Kanalnetzes sehr hoch. (Auszug: Claus Händel, Licht und Luft Consult, Bönnigheim: Hygiene in der Raumlufttechnik – Technische Lösungen, Betrieb und Instandhaltung)

Derzeit gilt die VDI 6022 für den gewerblichen Einsatz von RLT-Anlagen, eine Ausweitung auf den Bereich der Wohnraumlüftung ist im Gespräch.

Mit der dezentralen M-WRG-Wohnraumlüftung entfällt ein Kanalnetz und damit alle im Zusammenhang stehenden Kosten für hygienische Reinigung und Wartung. Selbstverständlich sollten bei M-WRG mindestens einmal pro Jahr Filterwechsel durchgeführt werden. Da auch die Abluft gefiltert wird, ist eine Verschmutzung des Wärmetauschers weitgehend auszuschließen. Der Wärmetauscher kann im Bedarfsfall unter fließendem Wasser ggf. unter Verwen-dung eines Spülmittels gereinigt werden. Beides kann vom Nutzer, je nach hygienischem Bedarf, selbst ausgeführt werden.

Grundsätze für den Planer

· Frühzeitig die Anlagentechnik und die kontrollierte Wohnungslüftung in den Planungsprozess einbeziehen.

· Durch den Einsatz der kontrollierten Wohnungslüftung werden die Freiheitsgrade der Architektur erhöht.

· Möglichst effiziente Geräte verwenden und die Kennwerte dieser Geräte in das Nachweisverfahren einfließen lassen. Die Standardkennwerte der DIN 4701-10 liegen vom Gütevergleich her bis zu 30% unter den spezifischen Gerätekennwerten.

· Nicht ausschließlich den Wärmedämmstandard erhöhen, bis die Forderungen der EnEV eingehalten werden.

· Die Hersteller der Geräte helfen bei der Ermittlung der Aufwandszahlen nach DIN 4701-10.

Quelle: Infoschrift des Fachinstitutes Gebäude-Klima e.V. „Auswirkungen der Energieeinsparverordnung auf die Wohnungslüftung“


Hinweise für die Anordnung/ Technische Dimensionierung von M-WRG

Platzierung des Gerätes/ der Geräte im einzelnen Raum

M-WRG muß an einer Außenwand montiert werden. Wir empfehlen die Geräte an einer Fensterwand und möglichst hoch im Raum anzuordnen. Die verbrauchte, warme Luft sammelt sich bekanntlich im oberen Bereich und kann so effektiv abgeführt werden. Das Gerät sollte, unter Berücksichtigung der Statik, ca. 300 mm unterhalb der Decke angebracht werden.


Platzierung mehrerer Geräte in der Wohnung bzw. im Haus

Der Einsatz der Wohnraumlüftungsgeräte M-WRG ist raumbezogen zu betrachten.

Wir empfehlen Wohn- und Esszimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Büro- bzw. Hobbyraum entsprechend auszurüsten.

Jedes Gerät stellt eine voll funktionsfähige Unit dar, die eine effiziente Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung für jeden Wohnraum gewährleistet. Dem entsprechend ist grundsätzlich ein M-WRG pro Raum, wenn dies von der technischen Dimensionierung gestützt wird, ausreichend. Überschlägig können Sie mit einem Gerät pro 20 bis 30 m² rechnen (Nutzungsart entscheidend u.a. Wohnzimmer oder Schlafzimmer in Bezug auf den Schalldruckpegel Gerät).

Gemeinsamer Betrieb von Wohnraumlüftung und raumluftabhängigen Feuerungsstätten (z.B. Kaminofen)

Die nachfolgenden Beurteilungskriterien gelten bis zum Erscheinen entsprechender Regelwerke. Hinsichtlich Wohnungslüftungsgerät, Frostschutzschaltung gelten die Anforderungen auch dann als erfüllt, wenn sich wie bei

M-WRG das Gerät komplett (Zuluft- und Abluftventilator) abschaltet. Eine entsprechende Bestätigung des TÜV Süddeutschland wird beigelegt.

Allgemeine Hinweise für die Planung

Damit die Wirksamkeit von Zu- und Abluftvolumenstrom des M-WRG-Lüftungsgerätes jederzeit ordnungsgemäß und in vollem Umfang gewährleistet ist, sind ein „Verhängen“ der Geräte durch Gardinen, Vorhänge, etc. oder Verdecken bzw. Verstellen durch Gegenstände (u.a. Schränke) zu vermeiden. Es ist auch nicht empfehlenswert, aus optischen Aspekten Geräte in geschlossene Gegenstände (u.a. Schränke) einzubauen. Sie verlieren unter Umständen die volle Funktionsfähigkeit des Systems.

Sicherheitshalber sollten die M-WRG-Geräte in Schlafzimmern nicht unmittelbar über Kopfenden von Betten oder in Wohnräumen in geringer Entfernung über Sitzgruppen angeordnet werden, um im Einzelfall Zugerscheinungen von vorn herein auszuschließen.

Bei Berücksichtigung der vorgenannten Hinweise sollte dem angenehmen Empfinden, jederzeit gut temperierter Frischluft in den Wohnräumen und einer effizienten Arbeitsweise der Geräte nichts im Wege stehen.


Primärenergieeinsparung und elektrisches Wirkungsverhältnis M-WRG

M-WRG kann auch hier sehr gute Werte vorweisen. Nachfolgend finden Sie die entsprechende Bestätigung des TÜV Süddeutschland anhand der geprüften Werte.

CO2-Einsparung

Wärmeerzeugung mit Heizöl/ Erdgas: 0,29/ 0,19 kg CO2/kWh *

Lüftungsbeitrag zur Jahresheizarbeit qL,g,WE,WRG (M-WRG) = 16,54 kWh/m²a, Dauerlüftung 15 bzw. 20m³/h)

Bsp.: 1 M-WRG-Gerät pro 20 m², Energieträger Heizöl

AM-WRG = 20 m²

AM-WRG x qL,g,WE,WRG = 20 m² x 16,54 kWh/m²a = 331 kWh/a

331 kWh/a x 0,29 kg CO2/kWh = 95,99 kg CO2/a = 0,09 t CO2/a

==========

Bsp.: EFH AN = 155,60 m², Energieträger Heizöl

AM-WRG = Haupt-und Einliegerwohnung = 118,26 m² (Anteil der belüfteten tatsächlichen Nutzfläche AN,L)

AM-WRG x qL,g,WE,WRG = 118,26 m² x 16,54 kWh/m²a = 1.956,02 kWh/a

1.956 kWh/a x 0,29 kg CO2/kWh = 567,24 kg CO2/a = 0,57 t CO2/a

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* Quelle: Infoschrift des Fachinstitutes Gebäude-Klima e.V., Bietigheim-Bissingen „Warum kontrolliert lüften ?“



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