Förderung

Energie- bzw. CO2-einsparende Maßnahmen sind in aller Interesse und schützen unsere Umwelt. Entsprechend werden konkrete Maßnahmen vom Staat belohnt.
Eine Anlage mit Wärmerückgewinnung gehört zu den anerkannten förderfähigen Maßnahmen.
Im Rahmen der Eigenheimzulage für:
·Bauherren und Käufer von Niedrigenergiehäusern oder -wohnungen, die vor dem 01.01.2003 fertig gestellt bzw. vor diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind.
Förderhöhe: € 205/ Jahr
Förderdauer: 8 Jahre = 1.640 €
Bauherren und Käufer die Anlagen zur Wärmerückgewinnung vor Bezug und vor dem 01.01.2003 eingebaut oder einbauen lassen haben.
Förderhöhe: 2% der Aufwendungen, höchstens
€ 256/ Jahr
Förderdauer: 8 Jahre = max. 2048 €
Mehr Infos erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Zinsgünstige, langfristige Finanzierung von CO2- bzw. energiesparenden Wohnbauten:
Über Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- KfW-Programm zur CO2-Minderung
Förderfähig: Wärmerückgewinnungsanlagen
- KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Förderfähig: Mech. Betriebene Lüftungsanlagen...
Mehr Infos bei KfW
Tel.: 01801-335577 (bundesweit zum Ortstarif)
Einzelne Kommunen oder Gemeinden fördern zudem energie- oder CO2-einsparende Maßnahmen. Das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde gibt gerne Auskunft.
(Blatt 1 / Stand Juni 2002)
Einfaches Kostenbeispiel Typisches EFH (AN = 140 m²) *
Standardgerät M-WRG-S
Aufwendungen M-WRG-S (5 Geräte) € 4.402,20
Förderung 2 % x 8 Jahre - € 704,32
NEH - Förderung € 205,00 x 8 Jahre - € 1.640,00
Summe: € 2057,88
Es ist ersichtlich, dass ca. 53 % der Aufwendungen gefördert werden.
Komfortgerät M-WRG-K
Aufwendungen M-WRG-K ( 5 Geräte) € 5.562,20
Förderung 2 % x 8 Jahre - € 889,92
NEH - Förderung € 205,00 x 8 Jahre - € 1.640,00
Summe: € 3032,28
Es ist ersichtlich, dass ca. 45 % der Aufwendungen gefördert werden.
* Berechnungsbasis: Geräte jeweils mit Montageset Unterputz und Standardfassadenabschluss, ohne Montagekosten, incl. Mehrwertsteuer 16%,
Preisliste Markteinführung 2002
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch „Fördertöpfe“ endlich sind. Vorbehaltlich auch jeder Änderung durch den Gesetzgeber.
(Stand Juni 2002)
Infostellen
|