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Fachplaner H/L/S/ Architekten

Ihre Nutzen mit dem dezentralen Produkt M-WRG...

Info
Kurzinfo

• 

Vermeidung von Feuchteschäden an der Bausubstanz in Neu- und Altwohnbau durch Mindestluftwechsel und damit Vermeidung einhergehender Rechtsstreitigkeiten

•  Niedrigenergiehaus (Baustandard ab 01.02.2002) leicht erreichbar
•  Keine Lüftungsleitungen im Haus, keine abgehängten Decken, Wohnraumgewinn
•  Auch im Altbau und Sanierungsbereich einsetzbar (Einzelraumgeräte)
•  Geringer Planungsaufwand
•  Geringe Montagekosten (u.a. Installation durch Elektriker)
•  Einfaches, montagefreundliches System
•  Kostengünstig im Vgl. zu zentralen WRG-Systemen
•  Individuelle Raumbelüftung sehr flexibel im Vgl. zu zentralen Systemen
•  Mindestluftwechsel auch für Objekte mit Schalldämmanforderungen
•  Sicherung der Wertbeständigkeit der Immobilie

... und viele weitere Einsatzmöglichkeiten:

•  Neubau von EFH, DH, RH und Mehrgeschoßwohnbau
•  Altenpflegeheime und Seniorenresidenzen
•  Neubau von EFH, DH, RH und Mehrgeschoßwohnbau
•  Sanierter Altwohnbau
•  Wohn- und Bürogebäude
•  Wohngebäude mit Schalldämmanforderungen
•  Krankenhäuser, Medizinische Zentren, Arztpraxen (u.a. Wartezimmer)
•  Be- und Entlüftung von Einzelräumen
(u.a. auch feuchte Keller- und Hobbyräume mit Lichtschacht)

Ihre Verkaufsargumente!

Erhöhter Wohnkomfort (u.a. Wohlbefinden und Gesundheitsvorsorge durch permanent saubere, vorgewärmte Luft, Geschützte Räume für Allergiker: Pollenfilter/Aktivkohlefilter, Sicherheit vor Einbruchgefahr über gekippte oder offene Fenster zum Lüften, Schutz vor Außenlärmbelästigung beim Lüften)

 

Wichtige Informationen für Sie:

Energiebedarfsausweis
(Bezug: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 Energieeinsparverordnung (EnEV)
Veröffentlichung in Kürze im Bundesanzeiger)
...Der Energie- und der Wärmebedarfsausweis enthalten wesentliche Ergebnisse rechnerischer Nachweise eines Gebäudes oder Gebäudeteiles auf Grund der Energieeinsparverordnung.
Link zu „Energiebedarfsausweis“


Anrechnung Wohnraumlüftungsanlagen nach neuer EnEV
(Bezug: EnEV Anhang 1, 2.10 Voraussetzungen für die Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen...)

Neue Hygienerichtlinie VDI 6022
Bei Immobilien spielen Nachhaltigkeit, Lebenszyklus-Betrachtungen, Energieeffizienz und Wohlbefinden... zunehmend eine Rolle (Sonderausgabe HLH März 2002).
Durch die Einführung der VDI Richtlinie 6022 Teil... ist erstmals ein Standard für die Wartung, Inspektion und Reinigung von Zu- und Ablüftungssystemen hinsichtlich der technischen Instandhaltung und vor allem für die hygienischen Wartungsanforderungen für RLT-Anlagen geschaffen worden...(www.iogis.de)

Diese Richtlinie betrifft u.a. auch die Zentrale Wohnungslüftung, durch deren Kanalnetz zusätzliche Wartungskosten entstehen. „Die hygienische Inspektion des Kanalnetzes gestaltet sich in der Praxis oftmals sehr kompliziert, da die Kanalnetze meist nicht dafür ausgelegt wurden, zu einem späteren Zeitpunkt geprüft oder gar gereinigt zu werden. Selbst bei konsequenter Planung und Installation liegen die Kosten für eine Komplettreinigung eines Kanalnetzes sehr hoch. (Auszug: Claus Händel, Licht und Luft Consult, Bönnigheim: Hygiene in der Raumlufttechnik – Technische Lösungen, Betrieb und Instandhaltung)
Link zu „VDI 6022“

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