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Kurzinfo

Ihre Nutzen mit dem dezentralen Lüftungsgerät M-WRG...

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Vermeidung von Feuchteschäden an der Bausubstanz in Neu- und Altwohnbau durch Mindestluftwechsel und damit Vermeidung einhergehender Rechtsstreitigkeiten

•  Niedrigenergiehaus (Baustandard ab 01.02.2002) leicht erreichbar
•  Keine Lüftungsleitungen im Haus, keine abgehängten Decken, Wohnraumgewinn
•  Auch im Altbau und Sanierungsbereich einsetzbar (Einzelraumgeräte)
•  Geringer Planungsaufwand
•  Geringe Montagekosten (u.a. Installation durch Elektriker)
•  Einfaches, montagefreundliches System
•  Kostengünstig im Vgl. zu zentralen WRG-Systemen
•  Individuelle Raumbelüftung sehr flexibel im Vgl. zu zentralen Systemen
•  Mindestluftwechsel auch für Objekte mit Schalldämmanforderungen
•  Sicherung der Wertbeständigkeit der Immobilie

... und viele weitere Einsatzmöglichkeiten:

•  Neubau von EFH, DH, RH und Mehrgeschoßwohnbau
•  Altenpflegeheime und Seniorenresidenzen
•  Neubau von EFH, DH, RH und Mehrgeschoßwohnbau
•  Sanierter Altwohnbau
•  Wohn- und Bürogebäude
•  Wohngebäude mit Schalldämmanforderungen
•  Krankenhäuser, Medizinische Zentren, Arztpraxen (u.a. Wartezimmer)
•  Be- und Entlüftung von Einzelräumen
(u.a. auch feuchte Keller- und Hobbyräume mit Lichtschacht)

 

Wichtige Argumente für Sie:

Fördermittel
Energie- bzw. CO2-einsparende Maßnahmen sind in aller Interesse und schützen unsere Umwelt. Entsprechend werden konkrete Maßnahmen vom Staat belohnt.


Eine Anlage mit Wärmerückgewinnung gehört zu den anerkannten förderfähigen Maßnahmen.


Im Rahmen der Eigenheimzulage für:
Bauherren und Käufer von Niedrigenergiehäusern oder -wohnungen, die vor dem 01.01.2003 fertiggestellt bzw. vor diesem Zeitpunkt bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind.
Förderhöhe: €. 205/ Jahr
Förderdauer: 8 Jahre = 1.640 €


Bauherren und Käufer die Anlagen zur Wärmerückgewinnung vor Bezug und vor dem 01.01.2003 eingebaut oder einbauen lassen haben
Förderhöhe: 2% der Aufwendungen, höchstens
€. 256/ Jahr
Förderdauer: 8 Jahre = max. 2048 €

Mehr Infos erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.

Zinsgünstige, langfristige Finanzierung von
CO2- bzw. energiesparenden Wohnbauten
Über Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- KfW-Programm zur CO2-Minderung
Förderfähig: Wärmerückgewinnungsanlagen
- KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Förderfähig: Mech. Betriebene Lüftungsanlagen...

Mehr Infos bei KfW
Tel.: 01801-335577 (bundesweit zum Ortstarif)

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