Wie kann der Planer in der Energiebedarfsberechnung M-WRG einrechnen?

Wohnungslüftung wird in der Berechnung des Jahresheizwärmebedarfes berücksichtigt. Es ist empfehlenswert Lüftungsanlagen nach DIN 4701-10 energetisch berücksichtigen zu lassen. Hier können, im Vergleich zur Berücksichtigung nach DIN V 4108-6, genaue Daten der Hersteller einfließen und entsprechend bessere Werte für die Anlagentechnik (Detailliertes Verfahren) und damit auch für die Jahresprimärenergiebilanz erzielt werden.